für Gartenbau-Aufträge
Diese AGB gelten für sämtliche Gartenbauaufträge zwischen dem Auftraggeber und Gollong Hausmeisterservice & Gartenbau. Sie bilden zusammen mit dem individuellen Angebot und dem Leistungsverzeichnis die vertragliche Grundlage.
Gegenstand des Vertrages sind die im Leistungsverzeichnis/Angebot aufgeführten Arbeiten, die als Einheit erbracht werden. Dieses Leistungsverzeichnis bzw. Angebot ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrags.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils erstellten Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs infolge von Mengenabweichungen oder unvorhergesehenem Mehraufwand bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien und führen zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung.
Die Arbeiten erfolgen nach Eingang der schriftlichen Beauftragung und unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder durch Zusatzaufträge verschieben den Fertigstellungstermin entsprechend.
Die Abnahme erfolgt spätestens 5 Werktage nach Fertigstellung gemeinsam mit dem Auftraggeber. Etwaige Mängel sind spätestens 7 Tage nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
Gollong Hausmeisterservice & Gartenbau haftet nicht für:
Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 13 VOB/B in Verbindung mit § 634a BGB vier Jahre für Bauleistungen. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, natürliche Witterungseinflüsse oder unterlassene Pflege durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
Die Vergütung ist wie folgt fällig:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, während und nach Durchführung der Arbeiten Foto- und Videoaufnahmen der Baustelle sowie der ausgeführten Leistungen anzufertigen. Diese Aufnahmen dürfen für eigene Werbezwecke, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien sowie in Printmedien, verwendet werden.
Dabei wird darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten oder identifizierbaren Personen ohne ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nutzung der Aufnahmen zu Werbezwecken einverstanden.
Gerichtsstand ist München. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.